Eine medizinische Reha-Maßnahme nach einer Operation oder einer Erkrankung hat vor allem ein Ziel: dass Patienten schnell wieder in den Alltag zurückkehren können. Und das gelingt am besten in einer Umgebung, in der sich die Betroffenen auch wohlfühlen. Diese zu finden und gegenüber der Rentenversicherung als Kostenträger durchzusetzen, wird jetzt leichter: Künftig erhalten Patienten bei der Auswahl ihrer Reha-Klinik deutlich mehr Mitspracherecht. Ab Juli dieses Jahres können sie die Einrichtung ihrer bevorstehenden Rehabilitation selbst auf einem Fragebogen auswählen.
Menschen, die selbst schon einmal eine Reha-Maßnahme absolviert haben, kennen die Situation nur zu gut: Bisher konnte es durchaus passieren, dass eine Einrichtung vorgegeben wird, in die man aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht gehen wollte. Bisher kostete es die Reha-Teilnehmer viel Kraft und Zeit, eine solche Entscheidung - wenn überhaupt - noch zu revidieren.
Fundament für die erweiterten Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten ist ein neues Gesetz im Bereich der Rehabilitation, das bereits 2021 beschlossen wurde und ab Jahresmitte Anwendung findet. Es regelt die Zulassung, Vergütung und Belegung von Reha-Einrichtungen neu.
Wörtlich heißt es in einer offiziellen Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung: „Äußern Versicherte einen expliziten Klinikwunsch, wird diesem durch die Rentenversicherung immer dann direkt entsprochen, wenn die Einrichtung eine Zulassung hat und die Hauptdiagnose, Nebendiagnose sowie unabdingbare Sonderanforderungen von der gewünschten Klinik erfüllt werden.“ Unter das letzte Kriterium fallen beispielsweise die Wahl eines Bundeslandes oder die Option, eine Begleitperson mitbringen zu können.
Praktisch heißt das: Versicherte können bereits in ihrem Reha-Antrag einen konkreten Wunsch für eine bestimmte Einrichtung angeben. Patient:innen sollten das auch tun, denn wenn sie diese Möglichkeit nicht nutzen, soll künftig ein computergesteuerter Algorithmus darüber entscheiden: In diesem Fall wird laut Rentenversicherung IT-gestützt entsprechend einer von der Deutschen Rentenversicherung festgelegten Gewichtung der Kriterien Qualität (50 Prozent), Entfernung (10 Prozent) und Wartezeit (40 Prozent) eine Rangliste für eine Klinikauswahl erstellt.
Rentenversicherungsträger müssen dann übrigens, auch das schreibt das neue Wunsch- und Wahlrecht vor, „…unter Darlegung der ergebnisrelevanten objektiven Kriterien mehrere Rehabilitationseinrichtungen vorschlagen“. Wichtig zu wissen: Versicherte haben immer 14 Tage Zeit für eine Rückmeldung zur gewünschten Reha-Einrichtung.
Um das Recht auf Wahl der Rehabilitationsklinik oder Vorsorgeeinrichtung voll nutzen zu können, ist es daher wichtig, sich frühzeitig bei seinem niedergelassenen Arzt oder seiner Ärztin, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Kostenträger oder im Internet über geeignete Einrichtungen zu informieren. Für Krebspatient:innen, die eine onkologische Reha machen wollen, dürfte dieses Formular hilfreich sein:
Quelle: Johannesbad Gruppe