Hier finden krebskranke Menschen die wichtigsten Schritte und Informationen für die Beantragung einer onkologischen Rehabilitation. Diese Schritte gelten i.d.R. nicht für eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Denn schließt Ihre Reha direkt an Ihren Aufenthalt im Akutkrankenhaus an, wurde vermutlich mit Unterstützung des dortigen Sozialdienstes bereits eine onkologische AHB eingeleitet (inkl. Schritt 1-4).
1. Schritt: Ärztliche Empfehlung/Klinik-Empfehlung
- Sie erhalten die Empfehlung für eine onkologische Rehabilitation von Ihrem Hausarzt, Ihrem Onkologen oder anderen Sie betreuenden Fachärzten.
2. Schritt: Wahl des richtigen Kostenträgers – an wen müssen Sie den Antrag stellen?
- Es gibt verschiedene mögliche Kostenträger, die für die Erbringung stationärer Leistungen zur onkologischen Rehabilitation von Krebspatienten zuständig sind. Wenn Sie erwerbstätig und/oder rentenversichert sind, ist der Antrag i.d.R. an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu stellen. Auf Ihrem letzten Rentenbescheid finden Sie die für Sie zuständige Rentenversicherung (z.B. DRV Bund oder regionale RV). Sollten Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung im Lande Nordrhein-Westfalen (ARGE).
Weitere große Kostenträger neben der DRV und ARGE sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. In einigen Fällen kann auch die Bundesagentur für Arbeit, die Beihilfestelle (bei Beamten) oder die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.
3. Schritt: Antragsformulare/Antrag an den Kostenträger
- Alle notwendigen Antragsformulare für eine onkologische Reha zur Einreichung bei der Rentenversicherung (Antrag: G0100, Anlage: G0110, Selbsteinschätzungsbogen: G0115, Infos zum Antrag: G0103, für Ärzte: S0051/S0052) finden Sie in der rechten Spalte/Box.
- Neben diesen Formularen zur Beantragung einer onkologischen Rehabilitation (G0100, G0110, G0115) ist ein ärztlicher Befundbericht, ein aktueller Krankenhausbericht oder ein medizinisches Gutachten (z.B. bei Antrag über DRV Westfalen) dem Antrag beizulegen und per Post an den jeweiligen Kostenträger zu senden.
- Der Kostenträger empfiehlt Ihnen – u.a. abhängig von der Art der Krebserkrankung – eine passende Reha-Einrichtung, Sie können aber auch eine Wunschklinik bei Antragsstellung angeben.
Möchten Sie den Antrag über Ihre Krankenkasse stellen, kontaktieren Sie diese bitte direkt, um das erforderliche Antrags-Prozedere zu besprechen.
4. Schritt: Anmeldung bei Rehaklinik nach Antragsbewilligung
- Die Bewilligung des Antrags erhalten Sie schriftlich. In dem Schreiben steht, ob die Reha-Klinik mit Ihnen direkt Kontakt aufnimmt oder ob Sie sich bei der ausgewählten Reha-Klinik melden sollen, um den genauen Termin für den Reha-Aufenthalt abzustimmen.
- Im Zuge der Anmeldung können Sie Fragen hinsichtlich Anreise, Gepäck, Unterbringung, Begleitpersonen etc. direkt mit der gewählten Reha-Klinik klären.
Ansprechpartner der onkologischen Reha-Kliniken finden Sie in unserer Kliniksuche.
5. Schritt: Reha-Info an Arbeitgeber und betreuenden Arzt
- Informieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt und Ihren Arbeitgeber, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde und nennen Sie den Zeitpunkt der Durchführung.