Wenn Sie eine onkologische Rehabilitation, d.h. Reha-Maßnahmen im Zuge einer Krebserkrankung, in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese offiziell beantragen. Die Kosten für den Aufenthalt in einer onkologischen Reha-Klinik, der in der Regel 3 Wochen dauert, sowie für die dortigen Therapie-Angebote werden für Sie übernommen. Verschiedene Träger (z.B. Rentenversicherung, Krankenkassen) sind für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Menschen mit Krebs zuständig und erstatten krebskranken Menschen die Kosten einer onkologischen Reha.
Der Kostenträger entscheidet im Antragsverfahren u.a. über Dauer, Umfang und Beginn der Rehabilitationsleistungen. Zusätzlich wird z.B. bei Antrag über die Rentenversicherung eine passende Rehabilitationseinrichtung ausgewählt, wobei versucht wird, Ihre möglichen Wünsche für eine bestimmte onkologische Rehaklinik zu berücksichtigen. Bei Antrag auf eine Begleitperson muss begründet sein, dass diese medizinisch notwendig ist.
Die meisten Krebs-Patienten haben Anspruch auf eine onkologische Reha. Die sogenannte Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung) muss – wie der Name schon sagt – mehr oder weniger im direkten Anschluss an die akut-medizinische Tumorbehandlung (= Primärbehandlung), d.h. innerhalb von zwei Wochen nach dem Klinikaufenthalt, erfolgen.
Innerhalb der ersten zwei Jahre (2-Jahres-Frist) können Menschen mit Krebs nach 12 und nach 24 Monaten eine erneute onkologische Rehabilitation erhalten, wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen. Als ausschlaggebende Frist für diese zwei Wiederholungsmaßnahmen (= stationäre Nachsorge) gilt immer das Ende der Primärbehandlung. In der Regel empfiehlt sich eine erneute Reha-Beantragung drei Monate vor Ablauf der Frist, also 9 Monate nach der Primärbehandlung bzw. 21 Monate danach.
Ist eine weitere Krebsoperation oder Strahlentherapie erforderlich, weil sich Metastasen gebildet haben, beginnt bei medizinischer Notwendigkeit eine neue 2-Jahres-Frist.
Quellen: